Bildungsförderung
Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt,
im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß
Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge,
die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über 5 Unterrichtseinheiten gelten BewirtschafterInnen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige HofübernehmerInnen, auch wenn
diese noch nicht am Betrieb tätig sind.
Alle sonstigen Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im
ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
dienen, können grundsätzlich von allen Teilnehmenden zum geförderten Kurspreis konsumiert werden.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten
Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.